Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
  2. Angebote
  3. Vertragsabschluss
  4. Lieferbedingungen
  5. Versand- und Gefahrenübergang
  6. Zahlungsbedingungen
  7. Eigentumsvorbehalt
  8. Mängelrüge und Gewährleistung
  9. Haftungsbeschränkung
  10. Datenschutz
  11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
  12. Anwendbares Recht
  1. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB für den Verkauf des Produktportfolios der MTS & APIC Filter GmbH & Co. KG.
    2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
    3. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    4. Die Geschäftsbedingungen behalten auch dann Ihre Gültigkeit, wenn die Bedingungen des Käufers oder des Empfängers der Leistung ganz oder teilweise den hier genannten Geschäftsbedingungen widersprechen.
    5. Abweichungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer diese schriftlich bestätigt.
  2. Angebote

    1. Die Angebote der MTS & APIC Filter GmbH & Co. KG sind freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
    2. Alle über den MTS & APIC Webshop ersichtlichen Preise, gelten nach §2(1) als unverbindlich.
    3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab dem Sitz des Verkäufers ausschließlich normaler Verpackung.
  3. Vertragsabschluss

    1. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer zustande
    2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
    3. Wird nach Vertragsabschluss, insbesondere aufgrund überfälliger Rechnungen oder Liquiditätsprüfung, erkennbar, dass der Anspruch des Verkäufer auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern, bis der Käufer die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für diese geleistet hat. Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Bewirkung der Gegenleistung oder zur Sicherheitsleistung gesetzt hat.
  4. Lieferbedingungen

    1. Liefertermine und -fristen, gelten nur als verbindlich, sofern dies schriftlich vermerkt wurde.
    2. Liefertermine verstehen sich als Tag der Übergabe durch MTS & APIC Filter GmbH & Co. KG an den Versanddienstleister. Bei Lieferung durch Abholung, beauftragt durch den Käufer, gilt als Tag der Lieferung jener Tag, an welchem die Ware als abholbereit gemeldet wurde.
    3. Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich, wenn beim Verkäufer oder dessen Zulieferanten durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Rohstoffmangel, Energiemangel o.ä. unvorhergesehene Ereignisse oder Umstände zu Verzögerungen führen.
  5. Versand- und Gefahrenübergang

    1. Sofern nicht gesondert vermerkt, gilt immer als Versandbedingung „DAP“.
    2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport auszuführende Gesellschaft/Person übergeben worden ist. Die Entladekosten und die Gefahr der Entladung trägt der Käufer. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers ungültig wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  6. Zahlungsbedingungen

    1. Sofern nicht gesondert vermerkt, sind Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellung der Rechnung rein netto zu begleichen.
    2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der entsprechende Betrag auf einem Konto des Verkäufers eingegangen ist.
  7. Eigentumsvorbehalt

    1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer die gesamten Verbindlichkeiten aus der bestehenden Geschäftsverbindung getilgt hat.
    2. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer, steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu.
    3. Sofern offene Forderungen von MTS & APIC gegenüber dem Käufer bestehen, ist der Käufer zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werkslieferungs- oder ähnlichen Vertrages nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf den Verkäufer übergeht. Zu anderen Verfügungen über die gelieferte Ware ist der Käufer nicht berechtigt. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an den Verkäufer bekannt zu geben.
  8. Mängelrüge und Gewährleistung

    1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    2. Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie dem Verkäufer spätestens 8 Tage nach Wareneingang schriftlich angezeigt werden.
    3. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Wartungsintervalle nicht eingehalten, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
    4. Die Gewährleistung für gebrauchte Liefergegenstände ist ausgeschlossen.
    5. Soweit Lieferungen Mängel aufweisen, kann der Besteller nach unserer Wahl Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) verlangen. Erst wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehlschlagen, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an unserer Leistung selbst eingetreten sind (Mangelfolgeschäden) oder auf Ersatz von entgangenem Gewinn, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
  9. Haftungsbeschränkung

    1. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
    2. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen des §9 gelten auch für Arbeitnehmer und Vertreter des Verkäufers.
    3. Für Schäden, welche auf nicht fachgerechte Auslegung von Filtereinheiten zurück zu führen sind, haftet der Verkäufer nur, sofern dieser mit einer Auslegung und Einstufung nach zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltender Druckgeräterichtlinie (Stand 12.08.2022: DGRL 2014/68/EU) beauftragt wurde.
    4. Für Schäden, welche durch eine falsch oder nicht durchgeführte Prüfung der verwendeten Werkstoffe auf chemische Beständigkeit gegenüber des zu filtrierenden Mediums zurück zu führen sind, haftet der Verkäufer nur, sofern dieser durch den Käufer mit der Prüfung explizit beauftragt wurde oder diese schriftlich vom Verkäufer in der Auftragsbestätigung festgehalten wurde.
  10. Datenschutz

    Alle im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung zur Verfügung gestellten Informationen werden, unter Berücksichtigung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetztes, zu firmeninternen Zwecken gespeichert und verarbeitet.

  11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

    1. Der ausschließliche Gerichtsstand, für sich im Zusammenhang mit den Geschäftsbedingungen der MTS & APIC Filter GmbH & Co. KG ergebenen Streitigkeiten, einschließlich deliktrechtlichen Ansprüchen zwischen Käufer und Verkäufer, ist, sofern kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht, Stuttgart.
    2. Sofern nicht gesondert ausgewiesen oder vereinbart, ist der Erfüllungsort der Geschäftssitz des Verkäufers in D-75378 Bad Liebenzell.
  12. Anwendbares Recht

    1. Für die Geschäftsbedingungen und die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ("CSIG") findet keine Anwendung.
    2. Sollte eine Bestimmung der genannten Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Käufer und Verkäufer verpflichten sich, eine zulässige Regelung zu treffen, welche dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Made by  RockIT Manufacturing